Die Schweizer Tierschutzverordnung verlangt in Art. 76a, dass folgende Angaben bei jedem Hundeverkaufs-Inserat öffentlich sichtbar und vollständig angegeben werden:
- Vorname, Name und Adresse der Halterin oder des Halters
- Herkunftsland des Hundes
- Zuchtland des Hundes
Um daher die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sich alle auf unserer Plattform zum Verkauf angebotenen Hunde in der Schweiz befinden und ordnungsgemäss bei den zuständigen Behörden registriert sind, bitten wir unsere Nutzer ab dem 31. Mai 2021, uns ein Bild oder einen Screenshot der erfolgten Registrierung bei AMICUS zu senden, bevor wir das entsprechende Inserat auf anibis.ch veröffentlichen können. Hierbei ist es wichtig, dass die Angaben des Halters und des Tieres gut zu erkennen sind.
Inserate für Hunde, die nicht bei AMICUS registriert sind, werden wir ab dem 31. Mai 2021 nicht mehr veröffentlichen.
AMICUS
AMICUS ist der Name der nationalen Schweizer Hundedatenbank, die seit 2016 die bisherige Registrierungsstelle ANIS bezüglich Hunden abgelöst hat. Hier werden alle Hunde in der Schweiz mit ihrer Chipnummer registriert; die Registrierung muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes erfolgen. Zum Schutz der Hunde sorgt die Datenbank u.a. für eine lückenlose Rückverfolgung der Hundehaltungen. Auf diese Weise sollen auch illegale Importe von Hunden aufgedeckt und verhindert werden.
Der gesetzliche Hintergrund für die AMICUS-Datenbank ist die Tierseuchenverordnung (TSV) 916.401, Artikel 16-18. Basierend auf dieser Verordnung wird AMICUS im Auftrag der Schweizer Kantone durch die Identitas AG betrieben.
Hunde, welche in die Schweiz importiert werden, müssen bereits vor dem Import gechippt werden. Das heisst, der Hundehalter muss mit seinem frisch importierten Hund innert zehn Tagen nach Übernahme einen Tierarzt aufsuchen. Dieser überprüft die Gesundheit des Hundes, den Heimtierausweis und die Chipnummer usw. und wird den Hund dann auf AMICUS als „Import“ direkt auf den Hundehalter registrieren. Dazu benötigt er jedoch die Personen-ID des Hundehalters, welche dieser vor Übernahme des Hundes auf der Gemeinde beantragt hat.
Grundsätzlich ist es unzulässig, einen ungechippten Hund aus dem Ausland zu importieren. Wer dies trotzdem tut, macht sich strafbar und läuft Gefahr, dass der Hund mangels zweifelsfreier Kennzeichnung und einwandfrei nachgewiesener Tollwutprävention beschlagnahmt und ggfs. euthanasiert wird.
Weitere Informationen zu AMICUS findest du auf der AMICUS-Website oder der Website des Portals Hundeherz.ch.
Quellenangaben
Hundeherz.ch (2020): Fragen an AMICUS - die neue Hundedatenbank der Schweiz Auf: https://www.hundeherz.ch/fachbeitrag/fragen-amicus-die-neue-hundedatenbank-der-schweiz (abgerufen 29. Oktober 2020)
Identitas AG (2020): Fragen und Antworten Auf: https://www.anis.ch/faq (abgerufen 29. Oktober 2020)
Identitas AG (2018): Amicus – die nationale Datenbank für Hunde Auf: https://www.amicus.ch/Account/Login (abgerufen 29. Oktober 2020)
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