Wenn ein Schaden am Produkt entstanden ist, weil der:ie Verkäufer:in die Ware nicht sorgfältig genug verpackt hat, dann muss der:ie Verkäufer:in die Kosten für die Schäden tragen.
In allen anderen Fällen geht gemäss Art. 185 Abs. 1 OR das Risiko (d.h. die Verantwortung über mögliche Schäden) an den:ie Käufer:in über. Dieser muss somit bei Transportschäden mit Einbussen oder Mehrkosten rechnen.
Wir von anibis.ch versuchen, zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen zu vermitteln, können jedoch keine rechtlichen Schritte einleiten oder Auskünfte über die Rechtslage, bzw. laufende Verhandlungen erteilen. Für eine professionelle und individuelle Rechtsberatung empfehlen wir unseren Nutzern sich an die eigene Rechtsschutzversicherung zu wenden.